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Fahrschule Fahrbereit
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Mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) hast du die Möglichkeit, bereits ab deinem 17. Geburtstag Fahrpraxis zu sammeln. Bei jeder Fahrt sitzt eine erfahrene Begleitperson an deiner Seite. Sie greift nicht aktiv ins Fahrgeschehen ein, unterstützt dich jedoch mit Tipps und ihrer Erfahrung. So gewinnst du Sicherheit im Straßenverkehr und lernst, typische Alltagssituationen souverän zu meistern.

Du kannst mit der Ausbildung beginnen, wenn du:

  • mindestens 16,5 Jahre alt bist,
  • die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten hast,
  • dich für den Führerschein der Klasse B (auch mit den Schlüsselzahlen 78 oder 197) oder BE anmeldest.

Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung. Mit dieser darfst du ab deinem 17. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson muss:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Warum ist BF17 sinnvoll?

Durch die Anwesenheit einer Begleitperson fahren junge Fahranfänger*innen in der Regel entspannter und aufmerksamer. Sie erhalten direktes Feedback sowie wertvolle Hinweise für ihr Fahrverhalten. Dadurch sinkt das Unfallrisiko in der Anfangszeit deutlich und es entsteht ein sicherer Start in die eigene Mobilität.

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